Landesgartenschauen
Als Standort für Landesgartenschauen kommen in erster Linie Städte in Betracht, die im Landesentwicklungsprogramm als Oberzentren oder mögliche Oberzentren ausgewiesen sind. Gezeigt werden sollen Neu- und Umgestaltungen im innerstädtischen oder stadtnahen Bereich, die Beseitigung städtebaulicher Fehlentwicklungen, bzw. neue, umweltgerechte Formen der Stadtentwicklung unter Berücksichtigung von sozialen Gesichtspunkten, welche für die jeweilige Stadt von Bedeutung sind.

