Gut geregelt
Träger der Veranstaltung ist die jeweilige Stadt/ Gemeinde, Veranstalter sind die jeweilige Stadt/ Gemeinde und die Gesellschaft zur Förderung der Bayerischen Landesgartenschauen mbH gemeinsam.
Die Veranstalter schließen über die Durchführung der Veranstaltung einen Durchführungsvertrag ab und gründen eine Durchführungsgesellschaft. Sie loben in der Regel einen offenen Wettbewerb für Landschaftsarchitekten aus. Je nach Maßnahme können auch Architekten und Ingenieure zugelassen werden.
Alle wesentlichen Entscheidungen hinsichtlich der Gesamtplanung, des Gesamtprogramms sowie der Einzelplanungen und des Finanzierungsplans trifft ein Aufsichtsrat. Dieser setzt sich aus Vertretern der Veranstalter und der Bayerischen Staatsministerien für Umwelt und Gesundheit sowie Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zusammen. Der Aufsichtsrat kann im Bedarfsfall erweitert werden.
