Vergabe
Nach Prüfung der Bewerbungsunterlagen auf Vollständigkeit stellen die Bewerber ihre Konzepte einer Bewertungskommission vor, die sich aus Vertretern der Ministerien, der gärtnerischen Berufsverbände, Stadtplanern und Landschaftsarchitekten zusammensetzt. Im Anschluss daran werden die Städte, die in die engere Wahl kommen, besucht und ein abschließendes Urteil gebildet. Die Entscheidung trifft ein Ausschuss, der aus Vertretern der Gesellschaft zur Förderung der bayerischen Landesgartenschauen mbH, der Bayerischen Staatsministerien für Umwelt und Gesundheit sowie Ernährung, Landwirtschaft und Forsten gebildet wird.

