Bayerische Landesgartenschauen
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Vergabe

Nach Prüfung der Bewerbungsunterlagen auf Vollständigkeit stellen die Bewerber  ihre Konzepte einer Bewertungskommission vor, die sich aus Vertretern der Ministerien, der gärtnerischen Berufsverbände, Stadtplanern und Landschaftsarchitekten zusammensetzt. Im Anschluss daran werden die Städte, die in die engere Wahl kommen, besucht und ein abschließendes Urteil gebildet. Die Entscheidung trifft ein Ausschuss, der aus Vertretern der Gesellschaft zur Förderung der bayerischen Landesgartenschauen mbH, der Bayerischen Staatsministerien für Umwelt und Gesundheit  sowie Ernährung, Landwirtschaft und Forsten gebildet wird.



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Der Bewerbungsschluss zur Vergabe für die Gartenschauen in den Jahren 2019 und 2020 endet am 16.12.2011.